Verbandsbescheinigung und Waffenbesitzkarte
Wie der Weg über Bedürfnisbescheinigung und WBK grundsätzlich aufgebaut ist — und warum die Details bei deiner Behörde liegen.
Stand:
Keine Rechtsberatung
Zwei getrennte Schritte
Der Erwerb einer eigenen Sportwaffe läuft über zwei getrennte Stellen. Zuerst bescheinigt der Verband das sportliche Bedürfnis. Anschließend entscheidet die für dich zuständige Waffenbehörde über die Waffenbesitzkarte.
Beide Schritte haben eigene Unterlagen, eigene Fristen und eigene Gebühren. Der Verein unterstützt dich beim ersten Teil, insbesondere beim Nachweis deines Trainings.
Was der Verband typischerweise sehen will
Die konkrete Zusammenstellung und die Höhe der Gebühr gibt der Verband vor und kann sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Merkblätter des BDS beziehungsweise des Landesverbandes.
- Ein Antragsformular je beantragter Waffe
- Nachweis der Sachkunde beziehungsweise Kopien vorhandener Waffenbesitzkarten
- Nachweis des regelmäßigen Trainings über den Verein
- Eine schriftliche Begründung, wenn mehrere Waffen desselben Kalibers oder derselben Kalibergruppe beantragt werden
- Bei bestimmten Disziplinen zusätzlich den bestandenen Sicherheits- und Regeltest
- Eine Bearbeitungsgebühr je Antrag
Was die Behörde typischerweise sehen will
Zuständig ist die Waffenbehörde deines Wohnorts. Anforderungen, Formulare und Abläufe unterscheiden sich zwischen den Kreisen und Städten — was in einem Kreis gilt, ist andernorts nicht automatisch übertragbar.
- Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz
- Nachweis des Bedürfnisses — bei Sportschützen die Bescheinigung des Verbandes
- Nachweis über die vorschriftsmäßige Aufbewahrung
- Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit
Unser Rat
Kläre den Weg früh mit uns und mit deiner Behörde ab, statt Formulare auf Verdacht auszufüllen. Der Trainingsnachweis über den Verein braucht ohnehin Zeit — er entsteht durch regelmäßiges Erscheinen, nicht durch einen Antrag.
Quellen und weiterführende Stellen